In deinem Alltag als Onlinehändler:in bist du mit den verschiedensten Aufgaben konfrontiert: vom Einkauf über das Marketing bis hin zum Retourenmanagement. Oft wird dabei aber ein wichtiges Thema übersehen – das Urheberrecht. Die Nutzung von Bildern, Texten oder Videos auf deiner Website und in deinem Shop kann schnell zu rechtlichen Problemen führen, wenn du dich nicht richtig absicherst.
Jedes kreative Werk ist durch das Urheberrecht geschützt und eine Verletzung kann im schlimmsten Fall teure Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Auf der anderen Seite gibt es auch Möglichkeiten, eigene Inhalte zu schützen und rechtlich abgesichert zu handeln.
Daher zeigen wir dir in diesem Beitrag, wie du rechtssicher Inhalte nutzen kannst und was du tun kannst, wenn deine eigenen Werke unerlaubt verwendet werden.
Worauf sollte man im E-Commerce beim Thema Urheberrecht achten?
Das Wichtigste ist, dass du darauf achtest, keine fremden Bilder, Texte oder Designs ohne entsprechende Nutzungsrechte zu verwenden. Eine Urheberrechtsverletzung kann zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsklagen führen. Um das zu vermeiden, solltest du Lizenzen einholen oder nur lizenzfreie Materialien nutzen.
Was ist Urheberrecht und Copyright?
Historisch gesehen trat das erste gesamtdeutsche Urheberrecht 1871 in Kraft. Es gilt heute in Deutschland, Frankreich sowie der Schweiz und ist inzwischen teilweise in EU-Recht übergegangen. Insgesamt besteht der Grundsatz des Urheberrechts darin, dass ein Werk als geistiger und kreativer Ausdruck des Urhebers oder der Urheberin untrennbar mit seiner bzw. ihrer Person verbunden ist. Das bedeutet auch, dass der Urheber oder die Urheberin nie die Rechte an einem Werk abgeben kann. Urheber:innen können lediglich Lizenzen erteilen, damit andere das Werk auf bestimmte Art und Weise nutzen können.
Das Urheberrecht kümmert sich außerdem um die wirtschaftlichen Interessen der Urheber:innen. Dabei gilt, dass die Urheber:innen sozusagen einen „gerechten Lohn“ für ihre Werke bekommen sollen. Allerdings werden ihre Rechte von einigen Schranken begrenzt, um sicherzustellen, dass die Allgemeinheit an ihren Werken teilhaben kann (beispielsweise für Bildung und Forschung).
Lesetipp: Rechtliche Hinweise zur Eröffnung eines Onlineshops findest du in diesem Beitrag.
Im Gegensatz dazu hat das Copyright seine Wurzeln historisch gesehen bereits im Jahr 1709. Hier besteht die Grundidee darin, die öffentliche Bildung und die Zirkulation von Wissen zu verbessern, indem die Verwerter:innen (z.B. Druckereien oder Verlage) eine bestimmte Zeit lang ein exklusives Recht erhalten, ein bestimmtes Werk zu vervielfältigen. Dadurch sollen Verlage geschützt werden, dass andere Manuskripte nachdrucken, für die sie Geld bezahlt haben. Damit schützt das Copyright die Investition, die ein Verlag in den Druck und die Herstellung eines Buches gesteckt hat.
Konkret bedeutet das: In Ländern, in denen das Copyright gilt, können Urheber:innen in ihren Verträgen sämtliche Rechte an ihren Werken an einen Verlag oder Auftraggeber:innen abtreten.
Durch internationale Verträge sind mittlerweile die geistigen Schutzrechte soweit angeglichen, dass die Unterschiede zwischen Urheberrecht und Copyright immer geringer werden. Wichtig zu beachten ist: Mit der Berner Übereinkunft, einem internationalen Urheberrechtsabkommen, entsteht der Urheberschutz in den meisten westlichen Industriestaaten ohne Anmeldung oder Registrierung. Es bestehen aber dennoch erhebliche Unterschiede zwischen dem anglo-amerikanischen Copyright und dem deutschen Urheberrecht. Ein Copyright-Vermerkt bezieht sich auf Rechte, die es so im deutschen Recht nicht gibt und berücksichtigt in der Regel die Rechteinhabenden und nicht die Urheber:innen eines Werkes.
Welche Voraussetzungen gibt es für den urheberrechtlichen Schutz?
Um eine gestalterische Leistung vom UrhG (Urheberrechtsgesetz) schützen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln: Das heißt, dass das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen muss. Zudem müssen im Werk die persönlichen Züge des Urhebers bzw. der Urheberin zum Ausdruck kommen.
- Die Gestaltungshöhe muss entsprechend hoch sein: Die Schöpfungsleistung muss zudem über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen. Ein einfaches Alltagserzeugnis ist somit nicht schutzfähig. (Dazu zählen beispielsweise Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen.)
- Die Schöpfung muss bereits umgesetzt sein: Eine Idee kann also nicht durch das Urheberrecht geschützt werden, sondern nur deren Gestaltung und Darstellung. Dabei genügen jedoch auch Entwürfe oder beispielsweise Gestaltungspläne.
Lesetipp: In diesem Beitrag erfährst du, was du über die Datenschutzerklärung wissen musst.
Warum ist das Urheberrecht für Onlinehändler:innen wichtig?
Nicht nur im Verlagswesen spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle – auch im Onlinehandel werden kreative Werke wie Bilder, Texte, Videos oder Designs geschützt. In der Regel ist jede Ressource wie beispielsweise ein Produktbild, eine Produktbeschreibung oder ein Werbebanner urheberrechtlich geschützt. Daher ist es für dich als Onlinehändler:in besonders wichtig, dass du sicherstellst, dass du die Rechte an den Inhalten, die du auf deiner Website oder auf Social Media verwendest, besitzt oder dir die richtigen Lizenzen einholst.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn du geschützte Inhalte unrechtmäßig nutzt, kann es zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder sogar teuren Schadensersatzforderungen kommen. Solche rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht nur kostspielig, sondern schaden auch dem Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen.
Zudem schützt das Urheberrecht auch die Inhalte, die du selbst erstellst, wie beispielsweise deine Produktfotos oder Markendesigns. Der Urheberschutz hilft dir dabei, dich gegen eine unbefugte Nutzung oder Diebstahl deiner kreativen Arbeit zu wehren. Wenn du das Urheberrecht ernst nimmst, schützt du nicht nur dich selbst vor rechtlichen Risiken, sondern trägst auch zum nachhaltigen Schutz geistigen Eigentums im Internet bei.
Wie können Onlinehändler:innen ihre eigenen Inhalte schützen?
Wie bereits erwähnt, ist der Schutz deiner eigenen Inhalte wie Fotos oder Texten auch für dich als Onlinehändler:in wichtig. Deine Inhalte sind das Aushängeschild deines Shops und sind für die Markenbildung entscheidend. Um sicherzustellen, dass deine kreative Arbeit vor unbefugter Nutzung sicher ist, solltest du ein paar grundlegende Maßnahmen ergreifen:
Schutz für deine eigenen Fotos, Texte und Videos: Der Urheberschutz entsteht in Deutschland automatisch – es ist also nicht nötig, einen formellen Antrag zu stellen. Du kannst aber weitere Maßnahmen ergreifen, um deinen Anspruch deutlich zu machen. Beispielsweise kannst du direkt auf deiner Website einen Hinweis einbringen, wie „Alle Inhalte auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt.“
Lesetipp: Wir stellen dir in diesem Beitrag 26 Websites vor, auf denen du kostenlose Bilder finden kannst.
Nutzung von Lizenzen: Zusätzlich kannst du deine Inhalte auch durch Lizenzen absichern. Mit diesen Lizenzen kannst du festlegen, unter welchen Bedingungen Dritte deine Inhalte nutzen dürfen.
Vorgehensweise bei Diebstahl: Falls es doch vorkommt, dass deine Inhalte ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden, sind dir nicht die Hände gebunden. Als Erstes solltest du den Verstoß dokumentieren, z.B. durch Screenshots und Links. In den meisten Fällen genügt schon ein formeller Hinweis oder eine Abmahnung an den Verursacher. Wenn das nicht hilft, kannst du auch rechtliche Schritte einleiten und dir Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin holen.
Was droht bei einem Verstoß des Urheberrechts im Internet?
Wenn du dich als Onlinehändler:in selbst nicht an das Urheberrecht hältst, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Dir drohen in diesem Fall zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen sowie Bußgelder.
Je nach Einzelfall können dir strafrechtlich folgende Tatbestände vorgeworfen werden:
- Unzulässige Anbringung von Urheberbezeichnungen auf Werke der bildenden Künste
- Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken
- Unerlaubter Eingriff in die Schutzrechte der verschiedenen Werkarten
- Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen
Das Strafmaß ist davon abhängig, ob du als Privatperson oder gewerblich handelst. Bei Umgehung des Kopierschutzes drohen dir in deinem Fall als Gewerbetreibende:r Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Bei allen anderen Vergehen drohen dir, wenn du gewerblich handelst, ebenfalls Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Laut Urheberrecht macht es zivilrechtlich gesehen keinen Unterschied, ob du fahrlässig oder mit Vorsatz handelst. Strafrechtlich ist das allerdings relevant – hier steht nur vorsätzliches Handeln unter Strafe.
Urheberrechtsverletzungen werden vor allem zivilrechtlich verfolgt. Als Geschädigter oder Geschädigte stehen dir laut Urheberrecht (§§ 97 ff. UrhG), folgende Ansprüche zu:
- Schadensersatzanspruch
- Beseitigungsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Schmerzensgeldanspruch
- Auskunftsanspruch
- Aufwendungsersatzanspruch
Damit der Beseitigungsanspruch geltend gemacht werden kann, muss der oder die Geschädigte zunächst eine Abmahnung aussprechen. Danach kann eingefordert werden, dass die Inhalte von der Website des Schädigers oder der Schädigerin entfernt werden. Falls eine Wiederholungsgefahr besteht, kann eine Unterlassungsklage beigelegt werden, die der Schädiger oder die Schädigerin unterschreiben muss.
Außerdem können Betroffene einen Schadensersatz einfordern. Hier kann ein konkret eingetroffener Schaden geltend gemacht werden oder die Gewinne verlangt werden, die die Schädiger:innen mit dem Werk erzielt haben. In einigen Fällen, wenn es der Billigkeit entspricht, kannst du zusätzlich Schmerzensgeld einfordern. Wenn dem oder der Geschädigten durch die Urheberrechtsverletzung Aufwendungen entstehen, können diese ebenfalls geltend gemacht werden.
Lesetipp: Hier erfährst du zusammengefasst, was du über die DSGVO wissen musst.
Fazit
Zwischen dem Urheberrecht und dem Copyright besteht noch immer ein Unterschied – in Deutschland findet vor allem das Urheberrecht seine Anwendung und soll als Schutzmechanismus im E-Commerce dienen. Wichtig ist, dass du dich über die Grundlagen informierst, um mögliche Verstöße zu vermeiden und gleichzeitig deine eigenen Bilder, Texte und Videos zu schützen. Durch klare Kennzeichnungen lässt sich viel Ärger vermeiden.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.